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1292. Breslau in der Synode. o. J.
weder 1292, 1293 oder 1294 November 22.

Caecilie.

Johannes, Bischof von Breslau, trägt den Geistlichen seiner Diöcese auf, in allen Kirchen der Diöcese an Sonn- und Festtagen unter Glockenklang und Auslöschung der Kerzen den Bann zu proklamiren einmal über die, welche, als der Bischof kürzlich von Neisse nach Trebnitz zog, um auf Bitten der dortigen Aebtissin am Bartholomäustage (Aug. 24 - Kirchweihfest von Trebnitz) die Messe zu lesen, denselben überfallen und verwundet, auch die Prälaten, Domherrn und Kaplane seines Gefolges geplündert haben, desgleichen die das Neissesche und Ottmachauische Gebiet mit Raub und Brand verwüsten und auch die, welche die von weiland Herzog Heinrich IV. der Kirche ertheilten Freiheiten verletzen. Ihnen soll ein kirchliches Begräbniss versagt sein bis sie Busse thun.

Aus den Statutensammlungen abgedruckt bei Montbach statuta synodalia eccl. Wrat. p. 5. Die Handschriften bezeichnen hier als Jahr 1290, was einfach unmöglich ist, weil da Joh. noch nicht Bischof war. Die oben angef. Beschränkung auf die 3 Jahre 1292-94 ergiebt sich daraus, dass doch aller Wahrscheinlichkeit die hier erwähnte Verletzung des Neisser und Ottmachauer Gebietes zusammenfällt mit der, von welcher in der Urkunde vom 5. Juli 1295 (Stenzel Bisthumsurk. 270) die Rede ist, und also vermuthlich unsre Urk. dieser Letzteren vorausgehend gedacht werden muss.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.